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Untervermietung eines Bewegungsraumes

Gefragt am 25.01.2011
00:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8266

 

Die Hauptmieter eines Bewegungsraumes wollen diesen stundenweise an andere Kursleiter (meistens Kleinunternehmer) untervermieten. Im Gewerbemietvertrag für diesen Raum hat der Vermieter auf Umsatzsteuer optiert, weshalb die Hauptmieter zu umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen verpflichtet sind. Müssen nun die Untermietverträge mit den Kursleitern Umsatzsteuer ausweisen und müssen die betreffenden Untermieter ebenfalls Umsatzsteuerpflichtig sein? Oder genügt es, die Umsatzsteuer aus den Untermieteinnahmen an das Finanzamt abzuführen? Ist es also möglich, den Raum auch an Kleinunternehmer unterzuvermieten im Gegensatz zu der Meinung des Steuerbaters im Anhang?

Für zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.01.2011
00:14 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 25.01.2011
08:41 Uhr

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Beantwortet am 25.01.2011 08:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8266

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich teile die Auffassung des Steuerberaters gem. seiner schriftlichen Darstellung.

Der Vermieter hat Ihnen gegenüber durch die Vermietung auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr ...



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