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Unklares Ergebnis bei EÜR und Umsatzsteuererklärung

Gefragt am 21.03.2023
22:34 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 886

 

leider kann man hier keine Trennzeichen setzen, sodass ich den Textanteil mit den Zahlen gelöscht habe.
Die angefügte Datei wird den Sachverhalt nach Lesen deutlich übersichtlicher machen.

Zur Erklärung :

In meinen Umsatzsteuererklärungen hatte ich bisher in den tatsächlichen Zahlungen im Kalendervierteljahr und der anschliessenden Umsatzsteuererklärung für das jeweilige Jahr Differenzen zwischen 50€ und 150€ , je nachdem, ob ich beim Erstellen der EÜR/Ust-Erklärung z.B. noch Rechnungen gefunden habe, die ich einberechnet habe.

Im Jahr 2021 habe ich jedoch eine Differenz von knapp 830€, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich sehe nur, dass meine Differenz aus folgender Position hier Einfluss haben muss :

im Jahr 2018 habe ich eine Rechnung von ca 4100€ (ca 3500€ ohne Mwst) erstellt, diese jedoch nie bezahlt bekommen.

Somit habe ich in der 3.Quartalsmeldung 2021 an das FA meinen "zu meldenden Umsatz zu 19%" um diesen Betrag reduziert und eine Stornorechnung in meiner "Buchführung" erstellt, da ich ja auch 2018 die Umsatzsteuer abgeführt habe, wollte ich diese erstattet haben.
Eine Korrektur der Ust-Klärungen 2018 erfolgte nicht. Ich meine, dass ich beim Absenden der 3. Quartalsmeldung eine Notiz an das FA geschrieben habe.

Nun ein paar gerundete Zahlen aus EÜR und UST-Erkl. zur Veranschaulichung

Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung




ich versuche meine Annahme und gleichzeitige Frage präzise zu formulieren :

Hätte ich im 3.Quartal 2021 den Umsatz nicht gemindert, hätte ich jetzt keine so große Nachzahlung, die Minderung hätte ich mir sparen können ?!

Ich verstehe nicht, warum eine Minderung der Vorauszahlung zu einer Nachzahlung führt, ich erkläre doch in meiner Umsatsteuererklärung, was ich tatsächlich in den Quartalsmeldungen abgeführt habe, ich erkläre, was ich auch tatsächlich bezahlt habe und eine Differenz um mein Storno entsteht, was ich wieder nachzahlen darf.

Mir wurde erklärt, dass bei der Umsatzsteuerklärung die Einnahme der Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuern eine verbleibende Umsatzsteuer ergibt, diese verbleibende Umsatzsteuer sollte sich mit meinem Vorauszahlugssoll decken.
Das hat es in den vergangen Jahren um kleine Differenzen auch getan, nur in 2021 nicht, meine vorläufige Berechnung für 2022 ergibt wieder nur marginale Differenzen.

Vielleicht habe ich nur einen grundsätzlichen Denkfehler ?! Sofern jemand sich meines Anliegens annehmen möchte , bitte ich um eine möglichst einfache Sprache.

Der Einfachheithalber füge ich ein Bild bei, welches ein Screen von meiner Excel Tabelle enthält, dies wird den Sachverhalt wohl übersichtlicher machen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.03.2023
22:34 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.03.2023
14:56 Uhr

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Beantwortet am 22.03.2023 14:56 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 886

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag,

leider wird mir Ihre Datei hier nicht angezeigt, so dass ich darauf nicht eingehen kann. Ggfs. könnten Sie diese möglicherweise im Nachgang noch einmal hochladen.

Aber eigentlich kann es theoretisch nur einen Grund haben:

Haben Sie in der Umsatzsteuererklärung bei den steuerpflichtigen Umsätzen dieses Storno auch berücksichtigt? Also haben Sie Ihre regulären Umsätze 19% um das Storno von netto 3 ...



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