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Umsatzsteuerrückvergütung Anschaffungsnebenkosten bzw. Handwerker bei teilweiser umsatzsteuerpflichtiger Vermietung

Gefragt am 26.06.2021
17:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 771

 

Ich habe eine vermögensverwaltende GmbH (keine gewerbliche Tätigkeit) gegründet und innerhalb dieser ein Mehrfamilienhaus mit teilweiser gewerbliche Vermietung gekauft
49% Umsatzanteil gewerbliche Miete bzw. 52% gewerblicher Flächenanteil in der Gesamtvermietung
Der gewerbliche Mietanteil unterliegt einer Mehrwertsteuer historisch bedingt durch den Vorbesitzer.

Frage:
Kann ich die Vorsteuer der Anschaffungskosten für Makler und Notargebühren zu 100% vom Finanzamt zurückfordern oder nur zum Teil (49% oder 52%)?
Falls nur ein Teil der Umsatzsteuer der Maklergebühren zurückgefordert werden kann, wird der Flächenanteil oder der Umsatzanteil zu Grunde gelegt.
Und wie wird bei der Umsatzsteuer bei zukünftigen Handwerksrechnungen agiert, die das Gesamtgebäude betreffen? 100% Umsatzsteuerrückzahlung oder nur teilweise.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.06.2021
17:25 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 26.06.2021
17:45 Uhr

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Beantwortet am 26.06.2021 17:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 771

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Aufgrund des geringen ausgelobten Preises gehe ich im Rahmen einer Ersteinschätzung nur allgemein auf die Fragestellung ein, zu näheren Details würde ich eine sparate Beauftragung erbitten (z.B. bernd.thomas@yahoo.de).

Möglicherweise liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor ...



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