Umsatzsteuerrückvergütung Anschaffungsnebenkosten bzw. Handwerker bei teilweiser umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
Gefragt am 26.06.202117:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 962
Ich habe eine vermögensverwaltende GmbH (keine gewerbliche Tätigkeit) gegründet und innerhalb dieser ein Mehrfamilienhaus mit teilweiser gewerbliche Vermietung gekauft
49% Umsatzanteil gewerbliche Miete bzw. 52% gewerblicher Flächenanteil in der Gesamtvermietung
Der gewerbliche Mietanteil unterliegt einer Mehrwertsteuer historisch bedingt durch den Vorbesitzer.
Frage:
Kann ich die Vorsteuer der Anschaffungskosten für Makler und Notargebühren zu 100% vom Finanzamt zurückfordern oder nur zum Teil (49% oder 52%)?
Falls nur ein Teil der Umsatzsteuer der Maklergebühren zurückgefordert werden kann, wird der Flächenanteil oder der Umsatzanteil zu Grunde gelegt.
Und wie wird bei der Umsatzsteuer bei zukünftigen Handwerksrechnungen agiert, die das Gesamtgebäude betreffen? 100% Umsatzsteuerrückzahlung oder nur teilweise.
17:25 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Aufgrund des geringen ausgelobten Preises gehe ich im Rahmen einer Ersteinschätzung nur allgemein auf die Fragestellung ein, zu näheren Details würde ich eine sparate Beauftragung erbitten (z.B. bernd.thomas@yahoo.de).
Möglicherweise liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor ...
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