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Umsatzsteuerpflichtig?

Gefragt am 24.10.2010
15:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4290

 

Ich übe als Arzt als Honorarkraft eine Tätigkeit für ein Zertifizierungsinstitut aus. Dabei gehe ich in Krankenhäuser, führe ein Qualitäts-Audit durch und erstelle einen Auditbericht. Das kumulierte Honorar dafür betrug 2009 ca. € 8.500, in diesem Jahr aber durch mehr Aufträge ca. 20.500 Euro. Es handelt sich nicht um eine ärztl. Tätigkeit, die von der USt befreit ist!
Frage: bin ich in diesem Jahr automatisch damit USt-pflichtig? oder Hat das FA einen Ermessensspielraum? - (im nächsten Jahr könnte ich meine Einnahmen wieder besser steuern.)
Reisekosten werden als durchlaufende Posten erstattet, muss ich die auch mit in den Umsatz hinein rechnen (dann betrüge mein Umsatz für 2010 ca. 30.000 Euro!)
Werden die entstandenen Aufwendungen (Arbeitsmittel, Fortbildungen, Verpflegungspauschalen) nur vom Honorar abgezogen oder vom gesamten Umsatz (Honorar + durchlaufende Posten)?
MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.10.2010
15:50 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 04.11.2010
07:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.11.2010 07:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4290

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Falle greift die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG. Hiernach fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 17 ...



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