Umsatzsteuerpflichtig?
Gefragt am 24.10.201015:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4451
Ich übe als Arzt als Honorarkraft eine Tätigkeit für ein Zertifizierungsinstitut aus. Dabei gehe ich in Krankenhäuser, führe ein Qualitäts-Audit durch und erstelle einen Auditbericht. Das kumulierte Honorar dafür betrug 2009 ca. € 8.500, in diesem Jahr aber durch mehr Aufträge ca. 20.500 Euro. Es handelt sich nicht um eine ärztl. Tätigkeit, die von der USt befreit ist!
Frage: bin ich in diesem Jahr automatisch damit USt-pflichtig? oder Hat das FA einen Ermessensspielraum? - (im nächsten Jahr könnte ich meine Einnahmen wieder besser steuern.)
Reisekosten werden als durchlaufende Posten erstattet, muss ich die auch mit in den Umsatz hinein rechnen (dann betrüge mein Umsatz für 2010 ca. 30.000 Euro!)
Werden die entstandenen Aufwendungen (Arbeitsmittel, Fortbildungen, Verpflegungspauschalen) nur vom Honorar abgezogen oder vom gesamten Umsatz (Honorar + durchlaufende Posten)?
MfG
15:50 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
In Ihrem Falle greift die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG. Hiernach fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 17 ...
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