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Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmerregelung bei freiberuflicher Nebentätigkeit

Gefragt am 16.11.2023
07:44 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 279 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,

ich bin nebenberuflich im Rahmen einer wissenschaftlichen Expertenarbeitsgruppe tätig.
Aktuell stehe ich vor der Herausforderung, dass ich eine Vergütung für die Mitarbeit erhalten kann, wenn ich eine formal korrekte Rechnung stelle.

Hierbei ist mir unklar, ob und in in welchem Fall ich im Kontext der freiberuflichen Tätigkeit ein (Klein-)Unternehmer nach UstG bin und ob die abzurechnende Leistung mit Umsatzsteuer gestellt werden muss.

Ebenso ist mir ist nicht klar, was ich tun muss, falls ich in dieser Konstellation unter die Kleinunternehmerregelung falle und was ich bei einer Anmeldung als Kleinunternehmer beachten muss, bzw. wie diese ordnungsgemäß durchzuführen ist.

Vielen Dank schon mal für eine Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.11.2023
07:44 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 16.11.2023
08:11 Uhr

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Beantwortet am 16.11.2023 08:11 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 279 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

mit Ihren wissenschaftlichen Leistungen führen Sie in einkommensteuerlicher Hinsicht freiberufliche Tätigkeiten aus. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind Sie als natürliche Person Unternehmer, wenn Sie diese berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, was offensichtlich der Fall ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 UStG.

Dies ist wichtig, denn für die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung wird auf den allgemeinen Begriff des Unternehmers aus dem UStG abgestellt.

Das Umsatzsteuergesetz enthält eine Sonderregelung für die Besteuerung von Unternehmern mit geringem Gesamtumsatz. Nach § 19 Abs ...



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