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10:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 925
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Umsatzsteuererklärung Reverse Charge
Gefragt am 30.08.202110:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 925
Ich verkaufe Apps im Appstore. Dadurch entstehen Einnahmen die im Reverse Charge Verfahren abgerechnet werden. Diese wurden in der Zusammenfassenden Meldung angegeben.
Frage: Wo in der Umsatzsteuererklärung 2020 müssen diese Umsätze angegeben werden?
Fragesteller
Gefragt am 30.08.2021
10:06 Uhr
10:06 Uhr
Beantwortet am 30.08.2021 10:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 925
Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Tag,
Einnahmen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, wären in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 112 der Umsatzsteuererklärung einzutragen. In den Erläuterungen zur Umsatzsteuererklärung heißt es:
Zeile 112
Einzutragen sind die nach § 3a Abs ...
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