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Umsatzsteuererklärung Reverse Charge

Gefragt am 30.08.2021
10:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 747

 

Ich verkaufe Apps im Appstore. Dadurch entstehen Einnahmen die im Reverse Charge Verfahren abgerechnet werden. Diese wurden in der Zusammenfassenden Meldung angegeben.
Frage: Wo in der Umsatzsteuererklärung 2020 müssen diese Umsätze angegeben werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.08.2021
10:06 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 30.08.2021
10:18 Uhr

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Beantwortet am 30.08.2021 10:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 747

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag,

Einnahmen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, wären in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 112 der Umsatzsteuererklärung einzutragen. In den Erläuterungen zur Umsatzsteuererklärung heißt es:

Zeile 112
Einzutragen sind die nach § 3a Abs ...



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