Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Umsatzsteuerausweis und Verrechnung in gewerblicher Nebenkostenabrechnung

Gefragt am 25.05.2009
14:17 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 17094 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren erhalte ich von dem Vermieter meiner angemieteten Gewerberäumlichkeiten eine meiner Meinung nach fehlerhafte Nebenkostenabrechnung.
Laut Mietvertrag zahle ich monatlich 300,00 Euro Nebenkosten zzgl. Mehrwertsteuer.
Auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung werden Bruttobeträge aufgeführt, also beispielsweise Einzelpositionen wie Allgemeinstrom, Wasser, Heizung, Hausmeister und Hausverwaltung. Alle diese Beträge beinhalten auch Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird.
Nun meine Frage - wenn ich 300 Euro netto monatlich, also insgesamt einen Bruttobetrag in Höhe von 4284 Euro zahle, müsste doch der gezahlte Bruttobetrag gegengerechnet werden. Es wird aber derzeit der gezahlte Nettobetrag gegen die Bruttobeträge der Nebenkosten verrechnet. Dies ist meiner Meinung nach nicht korrekt und ich bitte hierzu um Info bezüglich der rechtlichen Grundlagen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.05.2009
14:17 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 25.05.2009
14:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 25.05.2009 14:37 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 17094 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die gewerbliche Vermietung führt zu einem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch. Auf das Entgeld (Netto-Miete) wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19% aufgeschlagen. Die gezahlte Umsatzsteuer ist von Ihnen, dem Leistungsempfäger als Vorsteuer abziehbar, sodass sich die gezahlte Umsatzsteuer nicht belastend auswirkt ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 28 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung