Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Umsatzsteuer bei Vermittlung

Gefragt am 05.12.2011
15:12 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8806

 

Hallo, eine Agentur handelt auf Rechnung + im Namen von einem Künstler. Die Agentur ist umsatzsteuerpflichtig, sie schließt für den Künstler Verträge mit Veranstaltern und stellt dem Veranstalter anschließend eine Rechnung. Die Agentur nimmt die Gagenzahlung des Veranstalters ein und leitet diese an den Künstler weiter. Die Agentur stellt dem Künstler eine separate Rechnung für die Vermittlung und rechnet auf die Nettogage 19% USt.

Wie verhält es sich, wenn der Künstler nur gelegentlich auftritt und er auch keine Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt vorgenommen hat, da seine Einkünfte aus seinen Konzerten im Jahresverlauf unter 410 Euro bleiben? Weist die umsatzsteuerpflichtige Agentur dem Veranstalter dann in der Rechnung keine USt. aus und muss sie aus dem Vertrag mit dem Veranstalter auch keine USt. abführen?

Wer führt ggf. die USt. aus der Rechnung für den Veranstalter ab, wenn dies nötig ist - der Künstler oder die Agentur? Der Vertrag kommt ja zwischen dem Künstler und Veranstalter zustande, die Agentur handelt nur als Vermittler. Muss trotzdem die Agentur die USt. abführen?

Kann/darf der Künstler überhaupt USt. berechnen, wenn er keine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe angemeldet hat und muss er diese als Kleinunternehmer überhaupt auf der Rechnung ausweisen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.12.2011
15:12 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 05.12.2011
18:48 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.12.2011 18:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8806

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Da in diesem Fall die Agentur dem Künstler eine Rechnung ausstellt, ist die Umsatzsteuer in jedem der von Ihnen geschilderten Fälle für die Vermittlungsleistung gesondert auszuweisen und abzuführen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 38 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung