Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Prostituierten
Gefragt am 21.04.201616:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2341
Guten Tag,
Ich habe Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (vierteljährlich).
Ich bin als Prostituierte tätig und muss nun eine vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
Ich stelle meinen Kunden ja keine Rechnung aus, deswegen habe ich ein paar fragen.
Ich übermittel die Daten per ELSTER und bin mir nicht sicher in welche Zeile ich meinen Umsatz eintragen muss.
Ebenso bin ich nicht sicher welche Zahl ich eintragen muss.
Beispiel: ich verdiene 1000€ pro Monat, das wären dann ja 3000€ pro Quartal.
Muss ich nun 3000€ eintragen oder erst 19% (570€) abziehen und dann 2430€ eintragen?
Kann ich die MwSt. von Fahrt- und Telefonkosten also Vorsteuer eintragen oder geht das nicht das ich ja selbst keine Rechnung ausstelle?
Danke im Vorraus
16:42 Uhr
Antwort von Grit Weidauer (Frage zu Umsatzsteuer)
Sie sind umsatzsteuerpflichtig. Da bei Ihnen keine Steuerfreiheit und Ermäßigung greift, müssen Sie 19% von Ihrem Bruttohonorar herausrechnen und an das Finanzamt abführen. Den Netto-Umsatz schreiben Sie ihn die Zeile 26 Feld 81. Bekommen Sie im Monat € 1 ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!