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Umsatzsteuer rückwirkend Vorjahr? Teilrechnungen

Gefragt am 27.12.2019
14:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1154

 

Guten Tag,

ich bin selbstständiger Fotograf und 2020 erstmals kein Kleinunternehmer mehr und Umsatzsteuerpflichtig.

Viele meiner Aufträge werden bereits im Vorjahr gebucht und entweder angezahlt oder bereits komplett bezahlt. So auch Aufträge für 2020.

Bisher habe ich Komplettrechnungen bei Buchung geschrieben mit 30% Anzahlung sofort, den Rest spätestens am Tag der Leistungserbringung.

Wie sieht das nun aus für 2020? Muss ich bei Leistungserbringung für den Restbetrag erneut eine Rechnung mit MwSt schreiben und was ist mit den bereits bezahlen Aufträgen? Ich habe gelesen, dass dafür allenfalls auch rückwirkend MwSt fällig ist obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, dass ich Umsatzsteuerpflichtig werde.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.12.2019
14:28 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.12.2019
14:37 Uhr

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Beantwortet am 27.12.2019 14:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1154

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag,

entscheidend für die Entstehung der Umsatzsteuer ist der Tag der Leistungserbringung. Wenn Sie also die Leistung im Jahr 2020 erbringen, wäre die komplette Rechnung mit Umsatzsteuer zu belegen ...



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