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Umsatzsteuer in Deutschland - Wohnhaft in Frankreich

Gefragt am 28.12.2012
12:23 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3005

 

Guten Tag Herr Herrmann,

auch ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer in Deutschland und Wohnort in Frankreich. Ich wohne, wie gesagt, in Frankreich und versteuere auch ausschließlich hier. Meine Tochter, die in Deutschland ansässig ist, hat sich eine Photovoltaikanlage auf ihrem Hauseigentum errichten lassen. Da sie, aufgrund momentaner Arbeitslosigkeit kein diesbezügliches Darlehen in Deutschland erhielt, lief und läuft alles über mich. Eine Umsatzsteuererklärung wird meinerseits also in Deutschland erfolgen (respektive, die monatliche Abschlagszahlung geht bereits seit März dieses Jahres von meinem Konto in Deutschland). Ich habe bisher noch keine Abschlussrechnung der Stadtwerke erhalten, lediglich eine Einspeisegebühr von mtl. € 150,00, die sich aber durchaus erhöhen könnte. An monatlichen Selbstverbrauchskosten werden ebenfalls mtl. € 30,00 in Rechnung gestellt. Nun meine Frage: Muss ich diese € 150,00 in Deutschland UND Frankreich als Einkommen deklarieren? Kann ich die € 30,00 Selbstverbrauch vom Gewinn abziehen? Oder lediglich nur die Zinsen des Darlehens? Ich möchte hinzufügen, ab Mai nächsten Jahres erhalte ich zu 90% meine Rente aus Deutschland. Da die Rente dann in Deutschland versteuert werden MUSS (und leider auch in Frankreich) muss dann ebenfalls ein sog. "Einkommen" aus dieser Photovoltaik auch noch zusätzlich als Einkommen angegeben werden. Bedeutet das im Klartext nicht, ich muss alles doppelt versteuern. Rente IN Deutschland plus Einnahmen aus der Photovoltaik und beides zusätzlich auch noch in Frankreich?
Vielleicht können und wollen Sie mir da weiterhelfen? Danke schon mal im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2012
12:23 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 02.01.2013
11:53 Uhr

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Beantwortet am 02.01.2013 11:53 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3005

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Meine Antwort bezieht sich ausschließlich auf das deutsche Steuerrecht und in Deutschland relevanten Sachverhalte. Vorbehaltlich einer genauen Prüfung müssen Sie in Frankreich ihr gesamtes Einkommen versteuern ...



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