Umsatzsteuer freiberuflich Notarzt und freiberuflich Berater Start-Up
Gefragt am 16.07.201614:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2436
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation:
Werde ab nächsten Monat freiberuflich Dienste nebenbei als Notarzt machen. Das Honorar dafür ist soweit mir bekannt ist von der Umsatzsteuer befreit.
Gleichzeitig bekomme ich noch von meinem Start-Up (Hauptgesellschafter, GmbH) ein Beraterhonorar jeden Monat.
Wird am Ende des Jahres dann alles zusammen gerechnet?? Dann müsste ich nämlich Umsatzsteuer bezahlen, da ich weit über die 17.500/ Jahr komme.
Oder werden die nicht umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte (Notarzt) dann separat behandelt?? Ich würde nämlich nur mit dem Beraterhonorar aus der GmbH nicht über 17.500/ Jahr kommen.
Können Sie mir weiterhelfen?
14:37 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...
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