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Umsatzsteuer bei Betriebsaufgabe und Entnahme

Gefragt am 28.12.2015
07:18 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2664

 

Gemäß angefügter Datei bitte ich noch zusätzlich um nachträgliche Beantwortung und um Berücksichtigung meiner detaillierten Frage zur Umsatzsteuer in Bezug auf UstG §3 (1a) S. 2 , da ich meinen Gebäudeteil 9 Jahre nach Herstellung von Privat in das Betriebsvermögen eingelegt habe.
Für die AK war der Vorsteuerabzug nicht mehr möglich; lediglich nur für den
bereits erwähnten geringfügigen Erhaltungsaufwand.

Diese Situation wurde mir leider nicht vollständig beantwortet.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2015
07:18 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 29.12.2015
07:48 Uhr

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Beantwortet am 29.12.2015 07:48 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2664

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Frage nach dem Entnahmewert eines Grundstücks im Rahmen einer Betriebsaufgabe sollte unter Einbeziehung sämtlicher persönlichen und sachlichen Umstände erfolgen. Nur dann können sämtliche Aspekte rechtssicher und erschöpfend behandelt werden. Das ist der klassische Fall einer umfassenden Steuerberatung. Anzuraten wäre die Erstellung der Steuererklärungen des "Aufgabejahrs" durch den Steuerberater. Schließlich ist ja auch eine Aufgabebilanz zwingend zu erstellen. Diese Internetplattform ist hierfür m.E. weniger geeignet. Gerne können Sie auch mich hierzu kontaktieren.

Dennoch möchte versuchen Ihre Fragen soweit es in diesem Rahmen geht zu beantworten. Sie werden erkennen, dass einiges an Problem-Potenzial noch vorhanden ...



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