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Umsatzsteuer ... für RE ins Ausland und für Autokauf und für Unternehmenskauf

Gefragt am 19.01.2021
12:23 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1133 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,

1. Ich habe gerade ein kleines Unternehmen aus der Touristikbranche (Mosel) erworben für 16.807 Euro. Dem Verkäufer habe ich dazu die Umsatzsteuer bezahlt (Endpreis 20.000). Nun sagt sogar er selbst, dass die Addierung der MwSt. sei mitunter gar nicht notwendig gewesen. Wie ist das nun?

2. Ich habe hierbei ein holländisches Reisebüro, welches mir mind. ein Viertel meines künftigen Umsatzes generiert.
Dieses Reisebüro sagt, dass es seine monatlichen Abrechnungen gerne ohne Umsatzsteuer hätte (Ust-ID des Büros liegt vor und ich hole mir auch eine). Die Leistung (Gepäck- und Radtransport) wird jedoch ausschließlich in Deutschland erbracht. Ich rechne diese Leistung aber NUR mit Holland ab, nicht mit den Gästen vor Ort.
Kann ich dem Wunsch der niederländischen Agenurinhaberin folgen und die Rechnungen ohne Umsatzsteuer (aber mit beider Ust-ID) stellen?

3. Ich habe für den Unternehmenskauf einen Kredit über 17.000 Euro aufgenommen. Im Unternehmenskauf waren an physischen Inventar nur ein kleiner Radanhänger und ein Fahrradhalter für einen PKW. Ebenfalls auch eine weithin bekannte URL (Internetadresse). (Die Webseite habe ich aber selber neu geschrieben.) Der Rest sind die Kundenkontakte.
Kann ich die monatlichen Tilgungsraten von etwas über 500 Eu von meinem Umsatz steuermindernd abziehen? Oder geht das nicht?
Und könnte ich auch Leasingraten,. bzw. Kaufraten eines PKW abziehen? Wie aber verhält es sich aber dann mit der Abschreibung eines Firmenfahrzeugs? (Der PKW wird deutlich über 50% betrieblich eingesetzt)


Mit freundlichen Grüßen
Christian Teuber, Alterkülz (Hunsrück)


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.01.2021
12:23 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 19.01.2021
13:35 Uhr

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Beantwortet am 19.01.2021 13:35 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1133 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.

1) Grundsätzlich kann hier eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegen. In dem Fall wäre der Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung nicht richtig gewesen. Sie hätten dann die Umsatzsteuer nicht zahlen müssen, könnten sich diese aber dann vom Finanzamt auch nicht erstatten lassen. Hier sollte der Berater des Verkäufers noch einmal prüfen, ob die Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt. Falls ja, muss er die Rechnung korrigieren und Ihnen die USt erstatten. Sie wiederum müssten die USt an das Finanzamt zurückzahlen, wenn Sie sich diese bereits haben erstatten lassen ...



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