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Umsatz- und Vorsteuer bei Pachtverhältnis für Photovoltaikanlage

Gefragt am 16.12.2020
14:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 806

 

Liebe Steuerberater,

ich habe auf einem gepachteten Dach eine Photovoltaikanlage aufgebaut.
Mit dem Hauseigentümer besteht ein Solarstromanlagen-Mietvertrag. Der Hauseigentümer tritt gegenüber dem Versorger als Betreiber der Anlage auf.

Der Mietzins des Solarstromanlagen-Mietvertrags wurde festgelegt auf die jeweilige variable Höhe der Einspeisevergütung, welche der Betreiber vom Versorger erhält.

Der Betreiber / Hauseigentümer macht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Ich selbst habe mich freiwillig zur Umsatzsteuer angemeldet.

Nun zur Frage:

Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer?
Weist der Versorger gegenüber dem Betreiber bei der Gutschrift eine Umsatzsteuer aus (er ist beim Versorger als Kleinunternehmer angemeldet)?
Wird diese sozusagen dann vom Betreiber über den Mietzins an mich weitergereicht und ich mache diese als Vorsteuer geltend?

Gibt es etwas Spezielles, auf das ich dabei achten muss?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.12.2020
14:12 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 16.12.2020
14:45 Uhr

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Beantwortet am 16.12.2020 14:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 806

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag,

hier müssen 2 Vorgänge unterschieden werden.

1. Vermietung der PV-ANlage an den Betreiber
2. Betrieb der PV-Anlage und Veräußerung des eingespeisten Stroms

Ihr Vermietungsumsatz ist umsatzsteuerpflichtig, da Sie ja auch zur Umsatzsteuer optiert haben und keine Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Daher müssen Sie auf die Miete Umsatzsteuer berechnen und abführen ...



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