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Tickethandel

Gefragt am 19.06.2011
20:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 12514

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir betreiben einen Handel mit Tickets / Eintrittskarten. Wir kaufen und verkaufen auf dem Zweitmarkt, sind also kein Veranstalter. Uns ist unklar ob unsere Umsatzsteuer 7% oder 19% betraegt.
Gemaess des folgenden Urteils: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/023__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
kann ein Eigenhaendler 7% abfuehren, ein Vermittler aber nicht.
Kennt jemand die genauen Definitionen von Eigenhaendler und Vermittler and kann es auf unsere Situation anwenden?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.06.2011
20:35 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 20.06.2011
15:30 Uhr

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Beantwortet am 20.06.2011 15:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 12514

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

Mit Verweis auf den Umsatzsteueranwendungserlass (Seite 77f, Link unten) zu §3; Abschnitt 3.7 (1) liegt entsprechend der Regelung des § 164 Abs. 1 BGB eine Vermittlungsleistung umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich nur vor, wenn der Vertreter - Vermittler - das Umsatzgeschäft erkennbar im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat ...



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