Steuerschuld geht nach 13b auf den Leistungsempfänger über
Gefragt am 19.01.201522:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2863
Wir sind ein Handwerksbetrieb (GmbH) und führen Malerleistungen aus. Unser Kunde ist Bauträger und im Auftrag wurde vereinbart: \\\"Die UStschuld geht gemäß §13b UStG an den Leistungsempfänger über\\\". Unsere Rechnungen stellen wir netto + 0% Ust = brutto an den Kunden. Wir erhalten also das Geld. Wir buchen den Erlös auf das Konto 8337 SKR 03. Vst an Ust. Als Beispiel wurde 1.000.000,00 gebucht als Einnahme. Im Anhang sehen Sie, wie die Verteilung auf den Steuerkonten erscheint. In der Ust VA wird in Zeile 60 keine Steuer ausgewiesen, aber in der Summe berücksichtigt. Ist das so richtig? Bitte teilen Sie genau mit, wie die einzelnen Konten geschlüsselt werden müssen, falls es falsch ist. Wo muß der Erlös und der Steuerbetrag in der Ust VA stehen? Besten Dank M.Förster
22:41 Uhr
Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne möchte ich Ihnen Ihre Frage unter der Berücksichtigung der Regeln dieser Internet-Plattform wie folgt beantworten.
Die Leistungen die Sie ausführen sind steuerbar und auch steuerpflichtig. Im Fall von § 13b UStG schuldet eben nicht der Leistende die Umsatzsteuer, sondern eben der Leistungsempfänger ...
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