Steuerliche Behandlung Kfs bei Istversteuerung
Gefragt am 30.08.201321:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2800
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Umsatzsteuerliche Behandlung von Kfz hätte ich als Unternehmer folgende Frage:
In 2012 habe ich einen Auto gekauft. Einkaufspreis lag bei 12.000 € brutto. Der Preis wurde durch das Autohaus als Finanzierungsdarlehen geführt. Die Vorsteuer aus dem Einkauf habe ich nicht geltend gemacht, da ich in 2012 noch die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht hatte. Die mtl. Raten habe ich in meiner EÜR gewinnmindernd angesetzt. In 2013 habe ich das Auto zurückgegeben. Der Verkaufspreis lag bei 6.000 € brutto. Da das Darlehen noch bei 7.600 € lag, musste ich die Differenz von 1.600 € an das Autohaus zahlen.
Frage:
1. Lt. Autohaus musste ich eine Rechnung an das Autohaus i.H.v. 6.000 € mit USt-Ausweis stellen. Ist das richtig? Muss ich nun die ausgewiesene Umsatzsteuer i.H.v. 957,98 € nun an das Finanzamt abführen, obwohl kein Geld (außer den 1.600€) geflossen ist?. Ich bin Ist-Versteuerer und hab ja kein Geld erhalten!
2. Das Auto benutze ich überwiegen betrieblich. Ich mache die Leasingsraten und die Abschreibung als Aufwand und 1% des BLP als Ertrag gelten. Ist das soweit richtig?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
21:25 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zu Ihrer ersten Frage: Der Verkauf des überwiegend betrieblich genutzten Fahrzeuges ist umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie im Jahr 2013 kein Kleinunternehmer mehr sind ...
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