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Sprung vom Kleingewerbetreibenden zur Regelbesteuerung

Gefragt am 22.12.2020
16:40 Uhr | Einsatz: € 28,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1015

 

Guten Tag, ich bin selbstständiger IT-Dienstleister und habe bislang von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Die Umsätze der Vorjahre lagen jeweils unter 17.500. In diesem Jahr konnte ich glücklicherweise mehr arbeiten und darf nun zum Jahresende noch einige Rechnungen stellen. Da ich dieses Jahr zusätzlich zu meinen Leistungen auch etwas Hardware für meine umsatzsteuerpflichtigen Kunden kaufen musste (und für mich selbst im Frühjahr ein Notebook sowie Peripherie angeschafft habe), frage ich mich ob es sinnvoll wäre ab diesem Jahr (rückwirkend) zur Umsatzsteuer zu optieren und diese jetzt auch auf den Rechnungen auszuweisen. Was müsste ich beachten? Wie ist das Finanzamt zu informieren? Was würde noch auf mich zukommen (außer für 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden zu sein)? Ich habe Ende letzten Jahres eine Abschlagsrechnung geschrieben, zu der jetzt eine Endrechnung gestellt werden soll. Würde dort nur auf den dieses Jahr anfallenden Betrag die Umsatzsteuer berechnet werden oder auch auf die schon entrichtete Abschlagssumme? Vielen Dank! Florian Scholz

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.12.2020
16:40 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.12.2020
16:50 Uhr

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Beantwortet am 22.12.2020 16:50 Uhr | Einsatz: € 28,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1015

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Sinnvoll wäre ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung dann, wenn sich unter dem Strich für Sie eine Erstattung ergeben würde bzw. es kein Problem wäre auf die bisher geschriebenen Rechnungen Umsatzsteuer nachzuerheben. Wenn Sie die Umsatzsteuer noch nachberechnen können, würden Sie hier ja nicht auf Umsatzsteuer „sitzen bleiben“ ...



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