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Sind wir für die nichtbezahlten Steuern haftbar zu machen?

Gefragt am 23.08.2014
17:20 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2234

 

Unsere Firma in Deutschland, hat einem Unternehmen in Spanien von 2010 - 2012, Waren geliefert, wir haben uns regelmäßig und vor dem ersten Geschäft, die Umsatzsteuer-Ident-Nummer bestätigen lassen.
Alles war in Ordnung, Rechnungstellung, Zahlung usw.
Wie sich jetzt heraus stellt, hat das Unternehmen die Mehrwertsteuer nicht abgeführt.
Mittlerweile existiert das spanische Unternehmen nicht mehr.
Kann sich das deutsche oder das spanische Finanzamt jetzt von uns, die nicht bezahlte Mehrwertsteuer holen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.08.2014
17:20 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 23.08.2014
17:39 Uhr

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Beantwortet am 23.08.2014 17:39 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2234

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Beachtung der Regeln dieser Internet-Plattform beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt.

Bei Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale, insbesondere der sog. Buch- und Belegnachweise, sind innergemeinschaftliche Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit ( § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG, § 6a UStG).

Lt. Darstellung im vorliegenden Sachverhalt hat Ihre Firma in den Jahren 2010 bis 2012 ordnungsgemäß steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an den spanischen Kunden ausgeführt ...



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