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Rückzug nach Deutschland - Kleinunternehmerregelung nutzen?

Gefragt am 25.01.2023
20:03 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1789

 

Ich werde vermutlich 2024 von Zypern nach Deutschland zurückziehen. Mein Geschäft, dass ich schon in Deutschland damals anfing, habe ich in Zypern weitergeführt und werde es auch in Deutschland weiterführen, wenn ich wieder zurück bin.

Die Frage: Da das Geschäft sehr profitabel ist und wenig Investitionen notwendig sind, frage ich mich, ob ich nach Rückkehr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann. Ich werde ja ein neues Gewerbe gründen (vermutlich Personengesellschaft oder Einzelunternehmen), und dementsprechend gibt es in Deutschland dann noch keine Daten zu diesem Business.

Wenn ich keinen Denkfehler habe, wäre es also zumindest im ersten Jahr möglich, keine Vorsteuer zurückzahlen zu müssen und dann einfach Steuern auf den Bruttobetrag zu zahlen. Natürlich ist absehbar, dass ich mehr als 20.000 Umsatz machen werde, aber meine Hoffnung ist, dass ich erst im Jahr 2025 umsatzsteuerpflichtig werde. Ist das möglich und legal?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.01.2023
20:03 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 25.01.2023
20:14 Uhr

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Beantwortet am 25.01.2023 20:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1789

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Hallo!

Gerne gebe ich Ihnen folgende Einschätzung/Rückmeldung. Nach 19.1 UStAE heißt es:

„Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, ist in diesen Fällen allein auf den voraussichtlichen Umsatz (vgl. Absatz 3) des laufenden Kalenderjahres abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 19 ...



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