Reverse-Charge in Schweiz und Österreich
Gefragt am 16.04.202113:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020
Unterliegen Rechnungen in die Schweiz und Österreich dem Reverse-Charge Verfahren oder muss ich bei den Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen?
Da die Länder ja nicht in der EU liegen, bin ich unsicher, da man widersprüchliche Informationen dazu findet.
Muss ich also Umsatzsteuer berechnen oder kann ich das Reverse-Charge Verfahren anwenden und auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, weil Kunden diese selbst abführen müssen?
13:03 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Morgen,
gerne versuche ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des Honorars etwas zu helfen (hiervon erhalte ich ja lediglich die Hälfte). Leider haben Sie nicht angegeben, an wenn Sie die Rechnungen (Privat oder Unternehmen) schreiben oder ob es sich um Lieferungen oder Leistungen handelt.
Ich gehe davon aus, dass es sich um erbrachte Leistungen an Unternehmen handelt ...
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