Regelbesteuerung nach § 19 Abs. 2 UStG
Gefragt am 15.08.200909:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4364
Ausgangslage:
an Privatperson vermietete ETW; eigengenutztes Haus mit Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach zur Stromeinspeisung; Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) zum Zwecke des Vorsteuerabzugs bezüglich der Erwerbskosten Fotovoltaik-Anlage.
Frage:
Muss auf die Miete ebenfalls Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden (vgl. § 4 Nr. 12a UStG). Wenn ja, was ist die Folge, wenn die Mehrwertsteuer nicht auf den Mieter abgewälzt werden kann (Privatperson)?
09:40 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie sind Eigentümer von 2 Objekten:
a) Sie vermieten eine ETW an eine Privatperson
b) Sie sind Eigentümer eines ausschliesslich selbst genutztes Hauses, auf dessen Dach Sie eine Fotovoltaikanlage installiert haben ...
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