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Rechnungsstellung, Beitriebsausgabenabzug

Gefragt am 10.08.2012
10:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2822

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Frage zu §14 UStG (wenn jemand (Gewerbetreibender) eine Studentin ein-/zweimal im Jahr mit einer Dienstleistung beauftragt - ohne Umsatzsteuer):

1. Muss die Studentin für den Betriebsausgabenabzug des Gewerbetreibenden überhaupt eine Rechnung schreiben (ohne USt)?
Kann die Betriebsausgabe auch in einem anderen Beleg nachgewiesen werden?

2. Wenn ja, welche Pflichtangaben müsste dieser Beleg enthalten?

3. Wenn die Studentin in einem and. EU-Land, bzw. Drittland ansässig wäre, wie sähen dann die Pflichtangaben in einem Beleg/einer Rechnung aus?

Vielen Dank für die Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.08.2012
10:34 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 10.08.2012
10:53 Uhr

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Beantwortet am 10.08.2012 10:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2822

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Jede Rechnung, die ein Kleinunternehmer für erbrachte Leistungen erstellt, muss nach § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes bestimmte Pflichtangaben enthalten ...



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