Rechnung von UK Sole Trader not Vat registred nicht USt. relevant in DE?
Gefragt am 06.12.201414:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2583
Hallo,
ich selbst bin umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer.
Einer meiner Fremddienstleister ist in England (UK) Sole Trader und stellt mir für seine Online-Marketing-Dienstleistungen Rechnungen.
Er ist in England nicht umsatzsteuerpflichtig (not-vat-registred) und hat dementsprechend auch keine USt-ID, die er auf den Rechnungen angeben könnte. Zudem wird auf der Rechnung ein Hinweis beigefügt \"not VAT-registered in UK\".
Frage:
Kann ich den als Betriebsausgabe verbuchten Rechnungsbetrag bei der Umsatzsteuervoranmeldung (Umsatzsteuererklärung) ignorieren?
Falls dem nicht so ist, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der UK-Rechnungssteller weiterhin dort den Status \"not Vat registred\" behält?
Hintergrund:
Hätte er eine USt-ID und würde den Hinweis \\\\\\\\\\\\\\\"not VAT-registered in UK\\\\\\\\\\\\\\\" entsprechend nicht beifügen, würde das Reverse Charge Verfahren greifen, d.h. ich müsste für ihn die USt bei der Voranmeldung bezahlen und mir über die Vorsteuer wieder zurückholen.
Da das Reverse Charge Verfahren jedoch eine USt-ID des Rechnungsstellers auf der Rechnung erfordert, sollte dieses Vorgehen in dem Fall (Sole Trader - not VAT-registered in UK) nicht möglich sein.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im voraus.
14:05 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!