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Nutzung Kleinunternehmerregelung bei GbR

Gefragt am 30.08.2021
22:00 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 789

 

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Kleinunternehmerregelung.
Meine Frau besitzt Garagen (im Alleineigentum), mit deren Gesamtumsatz (ca. 18.000 Euro) sie noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Sie nimmt diese auch in Anspruch.

Wir würden nun gerne weitere Garagen zwecks Vermietung ankaufen.
Wenn sie mit mir zusammen eine GbR zwecks Kauf weiterer Garagen gründet, würden dann die Umsätze der GbR unabhängig von der Vermietung aus dem Alleineigentum gesehen werden?
Sprich kann die GbR dann ggf. ebenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Beruflich bin ich selbständig, meine Frau ist Angestellte.

Zusatzfrage: Für den Fall, dass die Gründung einer GbR Sinn macht: Muss diese beim Gewerbeamt angemeldet werden? Oder genügt die Bekanntmachung (formloses Schreiben) beim Finanzamt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.08.2021
22:00 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 30.08.2021
22:10 Uhr

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Beantwortet am 30.08.2021 22:10 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 789

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Abend,
gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung zu Ihrer Frage.

Gründen Sie mit Ihrer Frau eine GbR, die selbst Garagen vermietet und die Kleinunternehmerregelung beansprucht, so wäre dieses zulässig. Die GbR wird selbst als eigenständige Unternehmerin gesehen, so dass Paragraph 19 UStG hier angewendet werden kann ...



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