Nachträgliche USt-Einnahme wie verbuchen?
Gefragt am 08.03.201212:55 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5914
Sehr geehrte Expert/inn/en,
ich stehe vor Abgabe meiner Gewinnermittlung, EkSt.-Erklärung und USt.-Erklärung 2011 als Freiberuflerin. Durch Unkenntnis (falsch ausgefülltes Formular) wurde ich für 2009 nachträglich USt.-pflichtig.
Diese USt. für 2009 habe ich 2011 an das FA abgeführt. Gleichzeitig konnte ich sie 2011 bei verständnisvollen Kunden nachberechnen, indem ich (auf Anraten einer Steuerberaterin) Gutschriften und neue Rechnungen schrieb und nur den Differenzbetrag in Rechnung stellte.
Wie kann ich diese Vorgänge nun in meinem Steuerprogramm buchen? (Steuer-Spar-Erklärung) Die Zahlung ans FA wird problemlos als Nachzahlung für andere Jahre genommen und taucht nur bei den Betriebsausgaben auf.
Die Buchung einer reinen USt-Einnahme scheint jedoch nicht möglich zu sein, ich habe dazu nichts im Netz gefunden. Will ich den Differenzbetrag unter "Einnahmen" mit 0% USt. verbuchen will, meckert nicht nur das Programm, mir würde natürlich auch die gesamte Vorsteuer fehlen, die ich in der USt-Erklärung für 2009 noch ansetzen konnte.
Ich weiß mir keinen Rat. Kann ich einfach die Nachberechnung an die Kunden unerwähnt lassen, weil dies ja ein Vorgang "für" 2009 war? Wohl kaum, da ja die Rg.-Nummern auf 2011 lauten...
P.S. 2010 spielt in diesem Fall keine Rolle und ist schon abgerechnet.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße
12:55 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Kunden haben Ihnen die Umsatzsteuer nachträglich bezahlt ...
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