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Nachträgliche Rechnungs-Stellung

Gefragt am 21.11.2013
16:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3361

 

Ich bin unerwartet zum 1.1.2012 umsatzsteuerpflichtig geworden. Ich habe 2012 für ein Projekt Verträge mit Schauspielern abgeschlossen und daraufhin ohne Rechnungen die Honorare nach erbrachter Leistung überwiesen. Nun habe ich erfahren, dass ich Rechnungen mit ausgewiesener USt unbedingt brauche, sofern mein Vertragspartner umsatzsteuerpflichtig ist.
Wenn mir nun eine Rechnung nachträglich gestellt wird, kann sie das aktuelle Datum von 2013 tragen, sofern als \\\"Leistungsdatum\\\" einTag 2012 genannt ist? Ist es problematisch, wenn ich das Geld im März 2012 überwiesen habe und erst jetzt die Rechnung dafür kommt? Können die Rechnungssteller in die Rechnung schreiben: Geld am x.x.2012 erhalten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.11.2013
16:14 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 22.11.2013
07:20 Uhr

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Beantwortet am 22.11.2013 07:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3361

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Unabhänig davon, ob die von den Schauspielern erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerbefreit sind, müssen die Schauspieler innerhalb von sechs Monaten über Ihre Leistungen eine Rechnung erstellen, da Sie diese Leistungen als Unternehmer für Ihr Unternehmen empfangen haben (§ 14 Abs ...



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