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Mehrwertsteuer Aufschlag bei Nebenkostenabrechnung

Gefragt am 24.01.2012
22:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4431

 

Die Abrechnung der Heiz-u. Warmwasserkosten erfolgt durch die BRUNATA, in Einzelabrechnungen für die einzelnen Mieter und die versch. Ladenmieter (gewerblich) zu denen ich gehöre. Alle Beträge sind Brutto, enthalten somit die gesetzl. MwST. von 19%. In einer weiteren Rechnung übernimmt der Hausbesitzer diese Angaben also Brutto und rechnet seine weiteren umlegbaren Kosten hinzu , wie Straßenreinigung, Allgemeinstrom, Versicherungen Grundsteuer etc.. Hieraus bildet er eine Gesamtsumme die er Gsamtbetriebskosten netto nennt. Hierzu schlägt er dann nochmals 19 % MWSt hinzu und kommt auf Gesamtbetriebskosten brutto. Hiervon setzt er meine Vorauszahlungen netto an zzgl. 19% MWSt und kommt auf Gesamtvorauszahlungen brutto. Diese setzt er von den Gesamtbetriebskosten brutto ab und errechnet hierfür eine Nachzahlung für mich. Ist diese Handhabung in Ordnung??
Außerdem habe ich die Abrechnung für 01.07.2009 - 30.06.2010 datiert: 28.06.2011 erst nach Rückfrage mit Schreiben vom 04.10.2011 erhalten. Angeblich hat er die Abrechnung noch im Juni 2011 mir zugestellt. Ich habe diesen Eingang jedoch nicht feststellen können. Muß ich die Nachzahlung der Betriebskosten überhaupt leisten???

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.01.2012
22:23 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 24.01.2012
22:55 Uhr

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Beantwortet am 24.01.2012 22:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4431

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Offensichtlich nutzt Ihr Vermieter sein Wahlrecht, an Sie als gewerblichen Mieter mit Umsatzsteuerpflicht zu vermieten. Insoweit steht ihm dann für die mit Vorsteuer belasteten Kosten ein Abzugsrecht zu. Meines Erachtens nach ist eine Abrechnung Ihnen gegenüber mit den Bruttokosten nicht korrekt, da die Vorsteuer durch den Vermieter vom Finanzamt erstattet wird, Sie mit diesem Abrechnungsvorgehen die in den Beträgen enthaltene Vorsteuer aber ebenfalls bezahlen ...



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