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Kurze Fragen zu UStVA

Gefragt am 13.02.2023
11:26 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 601

 

Wir sind ein Versandhandel, benötigen für folgende Punkte die richtigen Zuordnungen für die UStVA.



- In welches Feld müssen wir Paypal Gebühren eintragen? Diese sind nicht als Reverse-Charge?
- Facebook Ads (kosten für Werbung) als Reverse-Charge durchführen? In Feld 84 und 67?
- Wir nehmen noch nicht am OSS teil, in welches Feld müssen wir Umsätze aus EU Länder wie Italien und Österreich angeben? In welches Feld müssen die Umsätze aus England und Schweiz beispielsweise eintrage?.
-Ich habe eine Rechnung aus Amerika, muss ich die Ausgabe mit in der UStVA angeben?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.02.2023
11:26 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 13.02.2023
11:35 Uhr

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Beantwortet am 13.02.2023 11:35 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 601

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Hallo!

Nachfolgend gerne die Rückmeldungen:

1) Bitte nicht eintragen. Es ist eine Finanzdienstleistung, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Daher auch kein RVC-Verfahren.

2) Bitte in Zeile 31, Feld 84 (Nettobetrag) und Feld 85 (USt-Betrag) ...



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Kommentare anderer Experten


Steuerberater Knut Christiansen
Steuerberater Knut Christiansen
Kommentiert am 13.02.2023 17:43:41 Uhr

Hallo! Was meinen Sie mit Übersetzen? Um welches Jahr der Voranmeldung geht es? 2022 oder 2023?






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