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Kleinunternehmerrregelung

Gefragt am 08.10.2011
12:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3696

 

Guten Tag,
ich hatte von 19.10.2010 - 31.08.2011 ein Gewerbe für Im- Export und Handel mit Kunst und Kunsthandwerk angemeldet. Hierzu wählte ich die Kleinunternehmerregelung (heisst das so?Umsätze bis 17.500 €/Jahr)und verzichtete auf die Geltendmachung der Vorsteuer. Nun habe ich keine Einnahmen erzielt und das Gewerbe wieder abgemeldet. Durch Rechnungen (Wareneinkäufe, Gewerbeausstattung und Standmieten)habe ich jedoch mehrere hundert Euro an Vorsteuer bezahlt und gehe derer nun verlustig. Kann ich diese Vorsteuer noch irgendwie durch Änderung der ursprünglichen Reglung geltend machen und zurückerstattet bekommen?
Leider kann ich nicht mehr Einsatz ausloben, da ich jetzt ALG II beziehe. Freundliche Grüsse

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2011
12:58 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 08.10.2011
14:25 Uhr

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Beantwortet am 08.10.2011 14:25 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3696

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben beruht. Das Ändern, Weglassen oder Hinzufügen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, beeinflussen.

Sie können, auch wenn Sie Kleinunternehmen sind, jederzeit zur Regelbesteuerung optieren ...



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