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Kleinunternehmerregelung und Freiberufler

Gefragt am 06.01.2022
09:13 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 649

 

Guten Tag,

ich bin Kleinunternehmerin (Kosmetikbereich) und möchte zusätzlich die Tätigkeit der Berufsbetreuerin ausüben. Der Berufsbetreuer ist eine freiberufliche Tätigkeit und unterliegt NICHT der Umsatzsteuer.

Mit dem Einkommen als Berufsbetreuerin werde ich auf jeden Fall über die Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR/Jahr kommen. Wird dann automatisch mein Umsatz im Kosmetikbereich umsatzsteuerpflichtig (auch wenn es weiterhin unter 22.000 EUR) ist oder zählen diese beide Einkommen getrennt und ich kann weiterhin Kleinunternehmerin im Kosmetikbereich bleiben?

Vielen Dank für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Jana Hirsch

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.01.2022
09:13 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 06.01.2022
10:47 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 06.01.2022 10:47 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 649

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 UStG den Betrag von 22.000 EUR nicht überschreitet. Der Gesamtumsatz ist wie folgt definiert:

"Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs ...



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