Ist das Honorar für Klavierunterricht zu hause umsatzsteuerfrei ?
Gefragt am 06.02.202122:13 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1160
Seit Jahren gebe ich zu Hause an junge Menschen stundenweise Klavierunterricht.
Die Angaben über die Einnahmen habe ich ordnungsgemäß bei der Einkommensteuer angegebe Immer als Umsatzsteuerfrei.Einnahmen als Klavierlehrer betrugen ca. 5.000 € jährlich.
Jetzt verlangt das Finanzamt die Umsatzsteuer auf die Einkünfte als Klavierlehrer rückwirkend für 2018 und 2017.
Mein Einspruch gegen Umsatzsteuerbescheid mit der Begründung
,,Die Umsätze als Klavierlehrer sind umsatzsteuerfrei.
Aus diesem Grund ist keine Anlage UR benötigt und auch nicht beigefügt worden.
Dazu weise ich auf die Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystemRL 2006/112/EG hin.,,
ist abgelehnt worden.Welche Rechtsmittel gegen diesen ungerechten Bescheid kann ich nur verwenden ?? Gib es dazu klare Steuervorschriften ?
22:13 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Abend,
bevor man intensiv in die Prüfung der Umsatzsteuerfreiheit geht: warum berufen Sie sich nicht auf Paragraph 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ...
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