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Innergemeinschaftliches Verbringen, Nichtkauf oder Erwerb, UST faellig in Deutschland?

Gefragt am 15.10.2010
18:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3731

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgende Frage lösen:

Muss ein Erwerber (Krankenhaus), wenn er Ware (Warencode 902212) aus USA nach Madrid/Spanien importiert, dort zollamtlich für den freien Verkehr abfertigen lässt und diese Ware anschließend nach Deutschland bringt, diese hier bzgl. Umsatzsteuer/Einfuhr-Umsatzsteuer versteuern?

Dies ist kein innergemeinschaftlicher Erwerb, da es in Spanien keinen Verkäufer gibt. Dies ist möglicherweise - und dieses bitte ist zu klären - eine "innergemeinschaftliche Verbringung".

Der Erwerber (Krankenhaus) hat keine Betriebsstätte in Madrid/ Spanien.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.10.2010
18:02 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 15.10.2010
19:00 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 15.10.2010 19:00 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3731

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes und der Wegfall der Grenzzollstellen hat zur Konsequenz, dass grenzüberschreitende Leistungen im Binnenmarkt nicht mehr der Einfuhrumsatzbesteuerung unterliegen. Im Rahmen einer Übergangsregelung gilt für den kommerziellen Warenverkehr jedoch weiterhin das Bestimmungslandprinzip, nach dem Warenerwerbe grundsätzlich erst im Bestimmungsland mit der Umsatzsteuer belastet werden ...



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