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Gewinnermttlung

Gefragt am 07.10.2011
13:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4881 | Bewertung 5/5

 

Ich bekam heute von der zuständigen Sachbearbeiterin des FA eine e-mail, in der ich darauf hingewiesen wurde, dass ich meine Umsatzsteuererklärung nicht unterschrieben hätte und dies kurzfristig nachholen solle.

Außerdem müsste ich eine detaillierte (formlose) Gewinnermittlung nachreichen, ebenfalls kurzfristig.

Meine Frage: Gleichzeitig mit der Umsatzsteuererklärung habe ich meine Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege eingereicht. Bestandteil der Erklärung ist die Anlage EÜR, die doch eine detaillierte Gewinnermittlung, wenn auch nicht formlos, darstellt. Was für eine Art Gewinnermttlung kann denn hier gemeint sein?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.10.2011
13:52 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 07.10.2011
14:08 Uhr

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Beantwortet am 07.10.2011 14:08 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4881 | Bewertung 5/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfage, welche ich im Rahmen einer Auskunft unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

Ob Sie nach Abgabe der Erklärungen auf elektronischem Wege zusätzlich noch die unterschriebenen Kurzerklärungen einreichen müssen ist abhängig von der Art der elektronischen Einreichung ...



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