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Geschenke an AN und Preisbestimmung

Gefragt am 07.01.2015
17:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2393

 

Frage an Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Danke zum ersten für die ausführliche Beantwortung meines Fragenkomplexes. Sie haben sehr deutlich erklärt.
Nun weitere Fragen zum Thema:
Wenn wir als GmbH Wein verschenken an eigene Arbeitnehmer 1. unter 35,00€, wie muß das verbucht werden? (Bitte Konto mit angeben) und 2. Wenn ein Geschenk über 35,00€ an den Arbeitnehmer erfolgt, wie muß das verbucht werden? In diesem Fall bei über 35,00€, kann das Geschenk aus Einzelteilen bestehen. Z.B. zu Weihnachten eine Geschenketüte aus einzelnen Bestandteilen über 35,00€, zählt dann alles einzeln oder die Geschenketüte zusammen? Muß das lohnsteuerrechtlich berücksichtigt werden?
Wenn wir als Malereibetrieb GmbH Wein verkaufen, müssen wir das beim Gewerbeamt anzeigen? Der Weinverkauf soll nur in kleinen Mengen erfolgen, also nicht nachhaltig. Hauptgeschäft bleibt weiterhin der Malereibetrieb.
Können wir den Verkaufspreis des Weines zum Verkauf selbst bestimmen? D.h., wenn wir den Wein in Italien z.B für 7,00€ einkaufen, können wir diesen hier in Deutschland z.B. für 5,00€ + 19% MwSt verkaufen? Danke im Voraus. M.Förster

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.01.2015
17:31 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 08.01.2015
16:18 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.01.2015 16:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2393

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Sachzuwendungen an die Arbeitnehmer Ihrer GmbH fallen nicht unter die Freigrenze des § 4 Abs. 5 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 35,00 EUR.

Vielmehr ist bei den Sachzuwendungen an die Arbeitnehmer Ihrer GmbH zwischen Sachzuwendungen aus besonderem persönlichem Anlass (Aufmerksamkeiten) und Sachzuwendungen ohne besonderem persönlichem Anlass zu unterscheiden ...



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