Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Frage zu Umsatzsteuer - 2

Gefragt am 03.03.2013
13:45 Uhr | Einsatz: € 200,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2895 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrter Herr Dipl.-Kfm. Illiges,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage (https://frag-einen.com/steuerberater/umsatzsteuer/fragen-zur-umsatzsteuer-8436.html) zur Umsatzsteuer. Hieraus resultierend haben sich noch Fragen ergeben, die ich Ihnen gerne direkt stellen würde.

- Die Berechnung des auszuzahlenden Betrags an den Autor ist also so korrekt:
„Netto-Verkaufspreis“ - „Verkaufsgebühr“ + „Umsatzsteuer aus („Netto-Verkaufspreis“ - „Verkaufsgebühr“)“ - „Gebühren für Zahlungsanbieter“

- Für Autoren (diese erbringen die Leistung; ich bin Leistungsempfänger), welche in der EU oder im Ausland sitzen, ist für mich immer Umsatzsteuer in Deutschland fällig (auch als Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuerverpflichtung)?

- Bei Rechnungen an Unternehmer (ich erbringe die Leistung; diese sind Leistungsempfänger) in der EU oder im Ausland sind diese Umsatzsteuerschuldner. Sind sie dies auch dann, wenn ich Kleinunternehmer bin und keine Umsatzsteuer ausweisen darf?

- Bei Rechnungen an Privatleute im Ausland ist eine Netto-Rechnung auszustellen. Muss ich mich im Ausland für die Umsatzsteuer registrieren lassen?

- Wenn ich Kleinunternehmer bin und keine Umsatzsteuer ausweisen darf, so gilt der Hinweis in den Rechnungen als immer dann, wenn ich Leistungen an Privatleute oder Unternehmen in Deutschland und Privatleute in der EU erbringe (Bezug zu Frage 3 und 4)?


Vielen Dank und freundliche Grüße,
Tim W.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.03.2013
13:45 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 03.03.2013
16:59 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.03.2013 16:59 Uhr | Einsatz: € 200,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2895 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können

Auch als Kleinunternehmer müssen Sie die Umsatzsteuer, die Sie infolge des Übergangs der Umsatzsteuerschuldnerschaft („ reverse-charge-Verfahren“) auf die sonstigen Leistungen Ihrer im Ausland ansässigen Autoren als Leistungsempfänger in Deutschalnd schulden, ermitteln und an die deutsche Finanzverwaltung abführen (§ 19 Abs ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
Schnelle Antwort, sogar am Wochenende - TOP!
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Die Antworten haben meine Fragen vollständig beantwortet.
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Ich würde diesen Steuerberater jederzeit weiterempfehlen.



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung