EU Reihengeschäft
Gefragt am 03.02.201117:45 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5009
Ein Deutscher Unternehmer bestellt Ware bei einem Schweizer Unternehmer. Der Schweizer Unternehmer liefert die Ware an einen Italienischen Unternehmer.
Der Schweizer Unternehmer richtet seine Rechnung an den Deutschen Unternehmer. Der Deutsche Unternehmer richtet seine Rechnung an den Italienischen Unternehmer.
Fragen:
1) Muss in Deutschland oder in der Schweiz Umsatzsteuer berechnet werden ?
2) Müssen in Deutschland oder in der Schweiz Intrastat-oder
Zusammenfassende Meldungen abgegeben werden.
gruss
17:45 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben beruht. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen.
In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kommt es teilweise darauf an, wer nach den vereinbarten Lieferkonditionen der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. Danach richtet sich die Frage, wo der Ort der Leistung liegt und demnach auch, wo die Versteuerung vorzunehmen ist.
Da die bewegte Lieferung durch den schweizer Unternehmer erfolgt, liegt hier zunächst der Ort der Lieferung ...
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