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Erlösbuchungen einzeln erfassen? Onlinehandel

Gefragt am 09.06.2020
10:15 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 888

 

Guten Tag,

folgender Sachverhalt: Im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung möchte das Finanzamt einen Nachweis über einzelne Erlösbuchungen hinter zusammengefassten Umsätzen.
Problem: die Erlöse eines Monats z.B. haben wir nur in zusammengefasster Form, unterteilt in EU, Drittland und Inland in der Buchhaltungssoftware erfasst, weil wir Einkünfte aus elektronischen Dienstleistungen erzielen und die weltweiten Erlöse online über eine WHMC Software automatisiert erfasst werden. Dort werden auch automatisch Rechnungen zuzügl VAT des jeweiligen Landes erstellt und der Gesamtumsatz sowie jede einzelne Transaktion erfasst. Anhand der Erfassung und der Schnittstelle zum Vat MOSS können wir sehen in welchem Land wir welchen Umsatz erzielt haben. Sollten wir jeden einzelen Erlös bzw Verkauf buchen müssen, dann wären das zum damaligen Zeitpunkt mehrere Tausend pro Monat und der Zeitaufwand nicht hinnehmbar.
Frage: ist es verpflichtend bzw. gesetzlich geregelt, jeden einzelnen Erlös/Verkauf zu buchen? Oder gibt es Ausnahmen speziell im Onlinehandel mit kleinen Beträgen? Es handelt sich auch immer um dieselbe Dienstleistung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.06.2020
10:15 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.06.2020
11:42 Uhr

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Beantwortet am 09.06.2020 11:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 888

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grundsätzlich besteht gem. der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB eine Einzelaufzeichnungspflicht für jeden einzelnen Geschäftsvorfall (zu 146 AO Nr. 2.1 AEAO).

Weiterhin heißt es in der Verwaltungsanweisung des Finanzministeriums:

Die Aufzeichnung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls ist nur dann nicht zumutbar,
wenn es technisch, betriebswirtschaftlich und praktisch unmöglich ist, die einzelnen
Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen (BFH-Urteil vom 12 ...



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