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Einnahmen aus mehreren Einzelunternehmen

Gefragt am 06.08.2010
15:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4671

 

Mein Mann ist Freiberufler(Architekt) und umsatzsteuerpflichtig, ich gewerbetreibend (Büroservice) und auch umsatzsteuerpflichtig. Haben jeder eine eigene Umsatzsteuernummer beim FA. (Einzelunternehmen)
Haben gemeinsam eine Ferienwohnung und vermieten sie, keine Eigennutzung. Mieteinnahmen im Jahr unter 17.500 Euro. (Kleinunternehmerregelung)
Nun las ich, dass lt. Umsatzsteuerrecht die Einnahmen aller Unternehmen eines Einzelunternehmers für die Umsatzsteuer herangezogen werden. Die Ferienwohnung gehört aber zu 50%meinem Mann und zu 50% mir. Wie ist das umsatzsteuerrechtlich zu deuten? Gilt dann die Kleinunternehmerregelung nicht. Haben in 2009 keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen.Bitte um Erläuterung, ob die Kleinunternehmerregelung bei uns für die Fewo anwendbar ist.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.08.2010
15:01 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 06.08.2010
15:25 Uhr

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Beantwortet am 06.08.2010 15:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4671

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Falle liegen umsatzsteuerlich 3 (drei) Unternehmen vor:

1. Unternehmen des Ehemannes

2. Unternehmen der Ehefrau

3. Unternehmen der Grundstücksgemeinschaft, diese ist umsatzsteuerlich ein selbständiger Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ...



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