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Durch Renovierung ersetzte Miete läuft in das Betriebsvermögen?

Gefragt am 05.05.2015
10:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2070

 

Hallo,
in meinem Büro wurden einige Renovierungen vorgenommen (neue Küche, Fußboden, etc.). Der Wert wurde von der Miete abgezogen.
Jetzt ist die Frage, wie die Kosten für Küche etc. veranschlagt werden. Meine Steuerberaterin sagt, als Betriebsvermögen. Allerdings gehört mir die Küche ja gar nicht, sondern meinem Vermieter, da ich für die Kosten der Küche ja keine Miete gezahlt habe.
Da ich die Firma nun auflöse, müsste ich für die Güter im Betriebsvermögen Umsatzsteuer nachzahlen, da diese in mein Privatvermögenübergingen. Tun sie ja aber wie oben beschrieben nicht..
Wie kann ich die Ausgaben deklarieren, damit diese als Mietzahlung und nicht als Kauf gewertet werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hinweise.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.05.2015
10:04 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 05.05.2015 11:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2070

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht eindeutig, ob Sie das Büro als Betriebsvermögen, bzw. die Aufwendungen hierfür als Betriebsausgaben behandelt haben ...



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