Dienstleistungen ins Ausland
Gefragt am 26.04.201710:09 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2092
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin steuerlicher Kleinunternehmer in Deutschland und mache Übersetzungen, Korrektorate, Buchbesprechungen für Verlage und Privatpersonen. Wie werden folgende Umsätze/Dienstleistungen bei mir behandelt:
Gutachten, Rezensionen für Verlage in der Schweiz,
Übersetzungen für Unternehmer, Institutionen in der EU mit USt. ID-Nr.,
Lektorat für Privatpersonen (z.B. Doktorarbeit) in der Schweiz, Österreich und Deutschland.
Ich denke, dass die letzte Position unter den Kleinunternehmerumsatz fällt, aber bei den anderen Umsätzen bin ich nicht sicher, ob hierfür die Katalogleistungen in Betracht zu ziehen sind. Muss ich auch eine Zusammenfassende Meldung machen? Ich danke schon mal für die Antwort.
10:09 Uhr
Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen gebe ich Ihnen nachstehend meine erste Einschätzung.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass sich Ihre Frage nur auf die Beurteilung der Umsatzsteuer bezieht.
Es handelt sich bei den von Ihnen erbrachten umsatzsteuerlich grundsätzlich um sonstige Leistungen.
Wo diese steuerpflichtig sind bestimmt sich nach dem §3a UStG.
Danach ist der Grundfall, wenn Sie als deutscher Unternehmer eine sonstige Leistung an einen Unternehmer erbringen, dass der Leistungsort immer am Ort des Leistungsempfängers liegt ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!