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Dienstleistungen ins Ausland

Gefragt am 26.04.2017
10:09 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2092

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin steuerlicher Kleinunternehmer in Deutschland und mache Übersetzungen, Korrektorate, Buchbesprechungen für Verlage und Privatpersonen. Wie werden folgende Umsätze/Dienstleistungen bei mir behandelt:
Gutachten, Rezensionen für Verlage in der Schweiz,
Übersetzungen für Unternehmer, Institutionen in der EU mit USt. ID-Nr.,
Lektorat für Privatpersonen (z.B. Doktorarbeit) in der Schweiz, Österreich und Deutschland.
Ich denke, dass die letzte Position unter den Kleinunternehmerumsatz fällt, aber bei den anderen Umsätzen bin ich nicht sicher, ob hierfür die Katalogleistungen in Betracht zu ziehen sind. Muss ich auch eine Zusammenfassende Meldung machen? Ich danke schon mal für die Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.04.2017
10:09 Uhr
Steuerberater Udo Glinka Steuerberater Udo Glinka Beantwortet am 26.04.2017
11:00 Uhr

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Beantwortet am 26.04.2017 11:00 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2092

Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen gebe ich Ihnen nachstehend meine erste Einschätzung.

Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass sich Ihre Frage nur auf die Beurteilung der Umsatzsteuer bezieht.

Es handelt sich bei den von Ihnen erbrachten umsatzsteuerlich grundsätzlich um sonstige Leistungen.
Wo diese steuerpflichtig sind bestimmt sich nach dem §3a UStG.

Danach ist der Grundfall, wenn Sie als deutscher Unternehmer eine sonstige Leistung an einen Unternehmer erbringen, dass der Leistungsort immer am Ort des Leistungsempfängers liegt ...



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