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Übergang von Kleinunternehmer zu Umsatzsteuerpflichtig

Gefragt am 12.12.2023
08:51 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 231

 

Guten Tag,
Meine steuerliche Situation:
Ich habe 2 Steuernummern in Deutschland:
A. Musiker (Freiberufler, KSK versichert)
B. Nebengewerbe (Einzelunternehmer, Verkauf und Vermietung von Streichinstrumenten und Zubehör).
Kirchensteuer: VD
Ich habe KEIN Umsatzsteuernummer.

Ich bin gerade bei beiden Aktivitäten auf Kleinunternehmer Regeln eingestuft.

1. Wenn ich im nächsten Jahr entscheide, für mein Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, bleiben meine Umsätze als Freiberufler weiterhin von der Umsatzsteuer befreit?

2. Dieses Jahr und letzte Jahren habe ich für das Nebengewerbe Waren gekauft (auch viel im Ausland) ohne die Umsatzsteuer absetzen zu können. Wenn ich nächstes Jahr für das Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung verzichte, muss ich dann auf die verkauften Waren Umsatzsteuer bezahlen? Wenn ja, wäre das ein Verlust für mich. Wie könnte ich vorgehen?

3. Ich kaufe oft von Privatpersonen Waren. Um diese geltend zu machen, erstelle ich einen Eigenbeleg oder Privatverkaufsvertrag. Kann ich dann auf die Gewinne die Differenzbesteuerung anwenden? Muss der Kauf und Verkauf im selben Jahr stattfinden, oder wenn ich zum Beispiel nächstes Jahr kaufe und dann in 2 Jahren wieder verkaufe, kann ich immer noch auf den Gewinn die Umsatzsteuer berechnen?
4. Falls mein Nebengewerbe mehr Umsatz generiert als meine freiberufliche Tätigkeit als Musiker, darf ich weiterhin in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert bleiben?

Falls nicht, könnte ich als Lösung die Rechtsform meines Gewerbes in eine UG umwandeln, damit die "Gesellschaft" verdient, anstatt "Ich"? und eventuell könnte ich an mich selbst ein ganz kleines Geschäftsführer-Gehalt bezahlen? Oder wären Ausschüttungen eine bessere Lösung?
Ziel ist trotzdem in der KSK weiterhin zu bleiben.

Vielen Dank
A.Barla

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.12.2023
08:51 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 16.12.2023
10:08 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 16.12.2023 10:08 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 231

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Wenn ich im nächsten Jahr entscheide, für mein Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, bleiben meine Umsätze als Freiberufler weiterhin von der Umsatzsteuer befreit?
Für Zwecke der Umsatzsteuer sind Sie ein "einheitlicher Unternehmer", d.h. alle Umsätze sowohl aus selbständiger beruflicher als auch aus gewerblicher Tätigkeit werden zusammengefasst. Somit ist auch für die Kleinunternehmerregelung alles gemeinsam zu betrachten.

2. Dieses Jahr und letzte Jahren habe ich für das Nebengewerbe Waren gekauft (auch viel im Ausland) ohne die Umsatzsteuer absetzen zu können. Wenn ich nächstes Jahr für das Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung verzichte, muss ich dann auf die verkauften Waren Umsatzsteuer bezahlen? Wenn ja, wäre das ein Verlust für mich ...



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