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Auswirkungen einer PV Anlage auf bestehendes Kleinunternehmen

Gefragt am 24.03.2022
12:40 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 881 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige eine Photovoltaikanlage (PV) mit Speicher installieren zu lassen. Bekanntermaßen stellt sich hierbei die Frage nach der unternehmerischen Einordnung, entweder mit Kleinunternehmerregelung (zur Steuervereinfachung) oder - zumindest für 5 Jahre - ohne (um sich die USt. des Anlagenkaufs zurückerstatten zu lassen).

Hätte ich keine weiteren Unternehmungen, würde ich mich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden, um die USt. in Höhe von mehreren Tausend EUR wieder zurückzuerhalten. Der Sachverhalt ist allerdings etwas komplexer, weshalb ich Ihren Rat benötige.

Rahmenbedingungen:
- Unser Haus gehört meiner Frau und mir zu gleichen Teilen
- Meine Frau und ich sind steuerlich gemeinsam veranlagt
- Ich bin hauptberuflich Arbeitnehmer
- Als Nebentätigkeit habe ich ein Gewerbe für Beratungstätigkeiten als Kleinunternehmen. Da hauptsächlich Beratungstätigkeiten für internationale öffentliche Organisationen mit Sitz in der EU durchgeführt werden, sind nahezu alle Einnahmen nicht steuerbar oder steuerbefreit. In den Rechnungen wird keine MwSt. ausgewiesen und dies soll auch so bleiben. Es fällt lediglich die ESt. und ggf. Gew.St. auf die Einnahmen an.

Fragen hierzu:

1. Wenn ich mich bei dem "Unternehmen" PV-Anlage gegen die Kleinunternehmerregelung entscheide, hat dies Auswirkungen auf mein Beratungsgewerbe?

2. Da die PV Anlage ja unser gemeinsames Haus versorgt, muss das "Unternehmen" PV-Anlage auf uns beide laufen oder könnte meine Frau alleinige Inhaber der Unternehmens sein? Sprich: Mein Beratungsunternehmen bleibt Kleinunternehmen, Ihr PV-Unternehmen führt USt. ab.

3. Da die Errichtung, der Betrieb (Wartung/Reparaturen) und auch die Finanzierung der Anlage (Schuldzins) mit hohen Kosten einhergehen, können diese als Betriebsausgabe gelten gemacht werden, sodass die Anlage durch das FA als Liebhaberei anerkannt werden kann, trotz einer Größe über 10 KWp?

Vielen Dank schon einmal vorab für Ihre Mühen!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.03.2022
12:40 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 24.03.2022
13:41 Uhr

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Beantwortet am 24.03.2022 13:41 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 881 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
Einkommensteuerlich erzielt der Betreiber einer PV Einkünfte aus Gewerbebetrieb, diese können positiv (Gewinn) oder negativ (Verlust) sein. Die Gewinn-bzw. Verlustermittlung wird im Wege der Einnahme-Überschussrechnung (Anlage EÜR) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben erfolgen, sofern der Gewinn 60.000 EUR oder der Umsatz 600.000 EUR nicht übersteigt. Zu den Betriebsausgaben gehören auch die Schuldzinsen sowie Wartungs-und Reparaturkosten ...



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