Auftraggeber in DK. Erhebung der UmSt. zwingend?
Gefragt am 27.08.201010:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3714
Hallo.
Unser Logistik-Betrieb hat seinen Sitz in Deutschland, der Hauptauftraggeber (ebenfalls Logistik)seinen in Dänemark. Dieser verlangt auf die Erhebung der Ust zu verzichten.
Die Abrechnungen erfolgen seit einem Jahr netto per Gutschrift ohne Erhebung der Ust.
Ist dies rechtens?
Ausstehende Entscheidung des Eur.Gerichtshofes bewirkt was?
Jetzt ergab eine Betriebsprüfung seitens des Finanzamtes Eutin eine hohe Nachforderung. Einspruch ist fristgerecht eingelegt, trotzdem werden auflaufende Vorsteuer-Ansprüche mit dieser Forderung verrechnet.
Frage s.o.
Danke
Peter Bo.
10:43 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen der Sachverhaltsschilderung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte.
Grundsätzlich richtet sich die Frage, ob Umsatzsteuer auf Umsätze zu erheben ist danach, wo der Ort der sonstigen Leistung liegt. Hier sind die Regelungen der §§ 3a ff. UStG 2009 maßgebend. Hierbei gehe ich davon aus, daß Sie als Logistikunternehmen keine Lieferungen, sondern nur sonstige Leistungen ausführen. Da Sie eine Betriebsprüfung ansprechen, gehe ich nur auf die Regelungen bis zu 31 ...
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