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Auf Umsatzsteuer optionieren

Gefragt am 04.01.2011
11:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5274 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Anliegen sieht wie folgt aus:

Ich verpachte ein kleines Appartement, das von einem Hotelbetreiber im Rahmen eines Hotels gepachtet wurde. Bislang wurde die Pacht ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bzw. vom Pächter erhalten. Dieser hat mich nun auf anraten seines Steuerberaters angeschrieben, dass er auf Umsatzsteueroption plädiert, um seinerseits künftig Vorsteuer geltend machen zu können. Dazu wäre es notwenig, dass ich auf Umsatzsteuer optionieren würde.

Hier meine Frage: Kann ich dies als Privatperson einfach so machen, hat dies für mich künftig Auswirkungen, bzw. was ändert sich für mich?

Über Ihren Rat würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße Bernd Weber

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.01.2011
11:00 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 04.01.2011
11:56 Uhr

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Beantwortet am 04.01.2011 11:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5274 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Option zur Umsatzsteuerpflicht hat für Sie weitreichende Folgen.

Ertragsteuerlich wird aus der privaten Vermietung eine gewerbliche Tätigkeit ...



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