Anschudligung: Nichtabgabe der USt-erkl. 2006
Gefragt am 14.06.201111:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3966 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Bekannter von mir,hat mir heute eine Schreiben vom FA Cottbus (welches nicht sein Wohnsitz-FA ist) mitgebracht und hat mich um Rat gefragt,jedoch habe ich nicht das Fachwissen.Das Schreiben habe ich als Anlage beigefügt. Mein Bekannter meinte,dass er in 2006 nicht umsatzsteuerpflichtig war und insgesamt ein Verlust hatte.Er hat schlicht vergessen, dass er einen solchen Umsatz hatte,da ihm die Firma zwar dieses Honorar,aber einige viele Honorare nicht bezahlt hat.Er möchte nur wissen,ob er auf diese Schreiben regieren sollte oder lieber abwarten sollte,wenn ein Schreiben von seinem Wohnsitz FA kommt.
Für eine schnelle Beantwortung danke ich Ihnen vielmals.
MfG
11:43 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Ratsuchender,
danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchten.
Das Finanzamt gelangt aufgrund von sogenannten Quermeldungen zu derartigen Erkenntnissen. Vermutlich hatte also der Kunde Ihres Bekannten eine Betriebsprüfung. Stichprobenhaft wird dann die Versteuerung von Eingangsrechnungen auch beim Rechnungssteller überprüft.
Moniert wird im konkreten Fall nur die Umsatzsteuer, zur Einkommensteuer kann ich deshalb keine Aussage treffen. Eine Verlustsituation der Geschäftstätigkeit ist für Umsatzsteuerzwecke nicht relevant.
Ihr Bekannter hat angegeben, nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein. Er war also entweder aufgrund seiner Tätigkeit umsatzsteuerfrei oder sieht sich selber als Kleinunternehmer:
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, die im Inland oder in den in § 1 Abs ...
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