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WELCHE STEUERKLASSE BEI ABFINDUNG ?

Gefragt am 28.10.2015
17:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1994 | Bewertung 1/5

 

Ich habe ein paar steuerrechtliche Fragen, .

Ich bin ab 01.01.2016 arbeitslos.
Meine Frau arbeitet noch

Ich bekomme im Januar 2016 eine Abfindung rückwirkend in Höhe von 99.998,00 € brutto die nach § 34 EStG ausgezahlt wird.

Meine Frau hatte ein Bruttojahresgehalt 2014 von 42.558,00 €

Wir hatten b e i d e bisher immer Steuerklasse IV

Frage:

Ist es steuerlich günstiger wenn meine Frau ab 01.01.2016 in Steuerklasse III wechselt und ich gleichzeitig in Steuerklasse V ? Beziehungsweise w e r soll in w e l c h e Steuerklasse wechslen ?

Oder bekomme ich vom Arbeitsamt eine Steuerklasse zugewiesen ?

Gibt es weitere Informationen die zu beachten wären ?

Ich wünsche Ihnen eine stressfreie Woche und freue mich auf Ihre Antwort !

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.10.2015
17:38 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 24.11.2015 11:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1994 | Bewertung 1/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

unterjährig ist es günstiger, wenn Sie bei Abfindung die günstigere Steuerklasse haben. Nach Abgabe der STeuererklärung hebt sich dieser Vorteil allerdings auf, da dabei alle gezahlten Steuern angerechnet werden ...



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