WELCHE STEUERKLASSE BEI ABFINDUNG ?
Gefragt am 28.10.201517:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2189 | Bewertung 1/5
Ich habe ein paar steuerrechtliche Fragen, .
Ich bin ab 01.01.2016 arbeitslos.
Meine Frau arbeitet noch
Ich bekomme im Januar 2016 eine Abfindung rückwirkend in Höhe von 99.998,00 € brutto die nach § 34 EStG ausgezahlt wird.
Meine Frau hatte ein Bruttojahresgehalt 2014 von 42.558,00 €
Wir hatten b e i d e bisher immer Steuerklasse IV
Frage:
Ist es steuerlich günstiger wenn meine Frau ab 01.01.2016 in Steuerklasse III wechselt und ich gleichzeitig in Steuerklasse V ? Beziehungsweise w e r soll in w e l c h e Steuerklasse wechslen ?
Oder bekomme ich vom Arbeitsamt eine Steuerklasse zugewiesen ?
Gibt es weitere Informationen die zu beachten wären ?
Ich wünsche Ihnen eine stressfreie Woche und freue mich auf Ihre Antwort !
Mit freundlichen Grüßen
17:38 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
unterjährig ist es günstiger, wenn Sie bei Abfindung die günstigere Steuerklasse haben. Nach Abgabe der STeuererklärung hebt sich dieser Vorteil allerdings auf, da dabei alle gezahlten Steuern angerechnet werden ...
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