Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Steuerklassen"

Studentin mit zwei Nebenjobs - welche Abrechnung ist günstig für mich?

Gefragt am 23.02.2011
20:16 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4170

 

Hallo,

ich bin zurzeit Studentin in NRW und finanziere mir mein Studium mit zwei Nebenjobs.

In meinem ersten Job verdiene ich ca. 400 Euro, in dem zweiten "nur" 150. Insgesamt komme ich so auf ca. 550 Euro pro Monat. Angefangen habe ich bei beiden Jobs am 01.12.2010.

Im Moment ist es so, dass ich bei beiden Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte arbeite und mir relativ viel abgezogen wird (bei dem 1. Job (400 Euro) bin ich LSK 1 und bei dem zweiten Job (150 Euro) bin ich LSK 6), zB bleiben mir von den 150 Euro im Moment nur 70 "übrig", der Rest geht für Steuern drauf. Mir persönlich erschließt sich das System leider überhaupt nicht.

Jetzt ist meine Frage: Was wäre für mich am günstigsten? Also welche Steuerklasse bei welchem Job? oder wäre es eventuell günstiger, mich NICHT über Steuerkarte abrechnen zu lassen? Ich dachte eigentlich immer, dass ein 400-Job eigentlich komplett abzugsfrei ist, also man den Lohn komplett behalten kann. Ich habe gelesen dass man auch als geringfügig beschäftigt undicht auf Lohnsteuerkarte abgerechnet werden kann, aber weiß leider nicht was das genau heißt und ob das in meinem Fall hilfreich wäre.

Könnte ich durch eine Steuererklärung Ende 2011 das Geld, das mir bis jetzt verloren gegangen ist, zurückholen?

Ich kenne mich leider mit den ganzen Begriffen überhaupt nicht aus, von daher würde ich mir wünschen das in der Antwort klar formuliert ist wie eine für mich besonders günstige Abrechnung aussehen müsste, damit ich das so an meine beiden Arbeitgeber weitergeben kann.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.02.2011
20:16 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 24.02.2011 06:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4170

Antwort unseres Experten

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Den 1. Job (400 €) kann der Arbeitgeber über die Pauschalversteuerung (geringfügige Beschäftigung) abrechnen.
Damit würde der Arbeitgeber die Pasuchalversteuerung übernehmen und abführen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Steuerklassen"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 9 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Steuerklassen"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung