Steuerklassenwechsel bei Scheidung
Gefragt am 28.02.201112:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4238
Hallo,
im September 2010 habe ich mir einen Zweitwohnung genommen, weil es Probleme in der Ehe gab. Da wir einen gemeinsame Tochter haben und wir es noch mal versuchen wollten, war ich sehr häufig bei meiner familie, wo nach wie vor mein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Jetzt (25.02.2011) haben meine Frau und ich entschieden einen endgültige Trenneung zu vollziehen.
1.) Da ich die Steuerklasse ja erst zum 01.01.2012 von 3 auf 1 ändern muss, muss ich dann für dieses Jahr Steuern zurück zahlen wenn wir est seit diesem Wochenede dauernd getrennt leben?
2.) Und ist es richtig, dass 2011 das letzte Jahr der gemeinsamen Veranlagung ist?
3.) Muss ich och auf Stolpersteine beim Finanzamt achten die hier nciht erwähnt sind?
Danke
12:10 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuerklassen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
zu 1.) Die Steuerklasse III berücksichtigt die Stuervorteile durch die Zusammenveranlagung von Ehegatten ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 33 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Steuerklassen" Jetzt eigene Frage stellen!